Drum prüfe, mit welchen Schuhen man im Auto sitzt

Das Oberlandesgericht Bamberg urteilte, dass ein Autofahrer, der nur mit Socken unterwegs ist, gegen seine Sorgfaltspflicht verstößt und ordnete deshalb ein Bußgeldverfahren an. Besonders problematisch wird es, wenn ein Autofahrer wegen falschem Schuhwerk einen Unfall verursacht – nicht nur wegen der direkten Unfallfolgen: So übernimmt in einem solchen Fall die Kfz-Haftpflichtversicherung zwar die Schäden des […]
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Das Oberlandesgericht Bamberg urteilte, dass ein Autofahrer, der nur mit Socken unterwegs ist, gegen seine Sorgfaltspflicht verstößt und ordnete deshalb ein Bußgeldverfahren an. Besonders problematisch wird es, wenn ein Autofahrer wegen falschem Schuhwerk einen Unfall verursacht – nicht nur wegen der direkten Unfallfolgen: So übernimmt in einem solchen Fall die Kfz-Haftpflichtversicherung zwar die Schäden des Unfallopfers. Wie uniVersa-Schadensexpertin Margareta Bösl erläutert, kann es jedoch zu Problemen beim Fahrzeug des Unfallverursachers kommen, wenn als Unfallursache grobe Fahrlässigkeit festgestellt wird. So ist der Versicherer dazu berechtigt, je nach Schwere des Verschuldens die Kostenerstattung anteilig zu kürzen oder sogar komplett zu verweigern. Um solchen Ärger zu vermeiden und sicher auf der Straße unterwegs zu sein, empfiehlt es sich mit festem Schuhwerk zu fahren – schließlich hat man damit sicheren Halt und rutscht nicht von einem Pedal ab.

Margareta Bösl empfiehlt dennoch, bei der Vertragsauswahl darauf zu achten, dass auch grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist. So kann der Versicherer im Schadensfall die Leistung nicht kürzen, wenn man versehentlich eine rote Ampel oder ein Stoppschild überfährt und deshalb einen Unfall verursacht. Auch wenn die Bereifung nicht mehr ausreichend war oder man mit dem Vorwurf konfrontiert wird, dass die Geschwindigkeit nicht den Straßenverhältnissen angepasst war, ist man auf der sicheren Seite, wenn der Versicherungsschutz auch grobe Fahrlässigkeit umfasst. (Finanzwelt)

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